Allgemeine Geschäftsbedingungen DATENTECHNIK BAUERMANN
I. Geltung der Bedingungen
II. Lieferzeiten, Teillieferung
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
IV. Vertragsabschluss
V. Widerrufsrecht
VI. Rückgabemöglichkeit
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
VIII. Eigentumsvorbehalt
IX. Zahlung, Zahlungsverzug
X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
XII. Software, Literatur
XIII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Die Leistungen und Lieferungen der DATENTECHNIK BAUERMANN werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Datentechnik Bauermann nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich die Datentechnik Bauermann bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Datentechnik Bauermann und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, daß er der Datentechnik Bauermann schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Datentechnik Bauermann berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Datentechnik Bauermann zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Datentechnik Bauermann von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Datentechnik Bauermann unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Datentechnik Bauermann berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die Datentechnik Bauermann nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
1. Sämtliche Angebote der Datentechnik Bauermann sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Datentechnik Bauermann. Der Kunde ist - soweit nicht anderes vereinbart ist - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die Datentechnik Bauermann wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
1. Dem Verbraucher steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der Datentechnik Bauermann bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Er hat dabei ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen.
3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
Datentechnik Bauermann räumt dem Kunden als zusätzliche Serviceleistung unbeschadet des vorgenannten Widerrufsrechts eine Rückgabemöglichkeit für den Kaufgegenstand mit Ausnahme von CPU und RAM-Bausteinen ein. Diese Rückgabe muß innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum ausgeübt werden. Die Rückgabe wird durch Rücksendung des Kaufgegenstandes ausgeübt. Die erhaltene Ware muß zur Rückgabe ungeöffnet und in der Originalverpackung zurückgesandt werden, verschweißte Produkte und Software müssen insbesondere versiegelt und unbenutzt sein. Es genügt die rechtzeitige Absendung durch den Kunden. Für die Zusendung der Kaufgegenstände im Rahmen dieser Rückgabe an die Datentechnik Bauermann trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen an deren Geschäftssitz. Hinsichtlich der Ausübung der vorgenannten Rückgabemöglichkeit sind Sendungen an die Datentechnik Bauermann, soweit nichts anderes vereinbart worden ist oder ein Anspruch des Kunden besteht, für den Transport nicht aufkommen zu müssen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen) freizumachen.
VII. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die Datentechnik Bauermann gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, daß eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Datentechnik Bauermann die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Datentechnik Bauermann eine Gewährleistung von einem Jahr.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an Datentechnik Bauermann zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Datentechnik Bauermann behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Geräte, die nicht von der Datentechnik Bauermann bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
1. Datentechnik Bauermann behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Datentechnik Bauermann ab.
3. Die im Eigentum der Datentechnik Bauermann stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Datentechnik Bauermann abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Datentechnik Bauermann behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Datentechnik Bauermann berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Datentechnik Bauermann stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Datentechnik Bauermann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Datentechnik Bauermann hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Datentechnik Bauermann geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Datentechnik Bauermann ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Datentechnik Bauermann entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der Datentechnik Bauermann kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Datentechnik Bauermann kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Datentechnik Bauermann für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der Datentechnik Bauermann ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Datentechnik Bauermann.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Datentechnik Bauermann bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Datentechnik Bauermann.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
XIII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die Datentechnik Bauermann ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Datentechnik Bauermann ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Datentechnik Bauermann beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
